Der Vorschlag der Expertenkommission zur Umsetzung der von der Bundesregierung geplanten Gaspreisbremse liegt nun vor.
Dazu die Wuppertaler Landtagsabgeordneten Andreas Bialas, Dilek Engin u. Josef Neumann:
„Wir haben schon früh einen Gaspreisdeckel gefordert – der soll nun kommen. Das begrüßen wir außerordentlich. Ein Basisverbrauch von 70 Prozent wird für die Industrie ab Januar 2023, ein Basisverbrauch von 80 Prozent für private Haushalte und andere gewerbliche Kunden ab März 2023 staatlich subventioniert. Eine Begrenzung des Gaspreises auf 12 Cent pro kWh ist angesichts der aktuellen Preislage bei weit über 20 Cent und teilweise auch 30 bis 40 Cent eine effektive Entlastung, die notwendig ist. Der Gaspreisdeckel sorgt für die wichtige Planungssicherheit der Unternehmen, um den Standort Nordrhein-Westfalen und die hiesigen Arbeitsplätze zu stützen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die Gas beziehen, wird zudem eine einmalige, komplette Übernahme der Abschlagzahlungen im Dezember vorgeschlagen. Eine derartige schnelle Entlastung ist wichtig, damit niemand im Winter frieren muss.
Für uns in Nordrhein-Westfalen ist klar: Eine zügige und möglichst unbürokratische Umsetzung der Entlastungen hat oberste Priorität. Sofern dabei kleine und mittlere Einkommen gegenüber den besserverdienenden Großverbrauchern von Gas benachteiligt werden, ist dies an anderer Stelle zu korrigieren. Wer reich ist, sollte in der Krise nicht reicher werden, sondern sich solidarisch an den Kosten beteiligen. Wir haben daher schon im September vorgeschlagen, die Kosten einer wirksamen Strompreisbremse und eines wirksamen Gaspreisdeckels durch eine Vermögensabgabe zu begleichen.
Die angekündigte Unterstützungsleistung von 200 Mrd. Euro bis Ende 2024 muss eingesetzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen so gut es geht in der Krise zu unterstützen. Die Möglichkeit weiterer zukünftiger Entlastungen ist offen zu halten. Auch ist zu prüfen, inwiefern das aktuell veranschlagte Gesamtvolumen der Gaspreisbremse von etwa 96 Mrd. Euro noch zu erhöhen ist – etwa durch eine flexible Ausdehnung des Unterstützungszeitraums über den April 2024 hinaus, sofern die Preisentwicklungen dies in Zukunft notwendig machen. Nach der Gaspreisbremse muss nun auch die Strompreisbremse konkretisiert werden.
Erneut zeigt sich: der Bund liefert, das Land schaut zu. Die Hilfen der Bundesregierung entlasten jedoch nicht die schwarz-grüne Landesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Auch NRW muss liefern und zur sozialen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger beitragen – etwa mit einem Notfallfonds für Härtefälle, mit einem Schutzschirm für die Stadtwerke und zur Entlastung von Familien im Land.“
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